Wir klären Ihre Ansprüche vor Gericht
Wir vertreten Arbeitgeber deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie vor der Sozialgerichtsbarkeit und den Landgerichten.
Individuelle und zielgerichtete Unterstützung
Im Falle von individualrechtlichen Fragen, insbesondere bei Bestandsstreitigkeiten, begleiten wir Sie zielgerichtet – im Idealfall legen wir bereits in der Vorbereitung einer außergerichtlichen Klärung gemeinsam eine Strategie fest. Unsere langjährige Expertise bei Beschlussverfahren und Kollektivstreitigkeiten macht uns zu optimalen Beratern, wenn es um das Betriebsverfassungsgesetz und Tarifrecht geht.
Auch bei Streitigkeiten mit Organvertretern prüfen und beraten wir rechtlich zum jeweiligen Sachverhalt und unterstützen kompetent und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlagen vor Gericht.
Sozialgerichtliche Verfahren
Streitigkeiten jeglicher Art in Bezug auf die Sozialversicherung und gesetzliche Krankenversicherung werden im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit verhandelt. Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Mandanten mit zügigen und zielgerichteten Verfahren optimal zu unterstützen.
Gemeinsam über 50 Jahre fundierte Erfahrung
Bei Reckler & Horst legen wir Wert auf ein langfristiges Mandatsverhältnis. Daher betreut jeder unserer Rechtsanwälte eigene Mandanten als zuverlässiger Ansprechpartner. Gemeinsam verfügen wir über 50 Jahre fundierte arbeitsrechtliche Expertise und prozessuale Erfahrung.
Auch für vorgerichtliche Verhandlungen sind Sie in unserer Kanzlei jederzeit in guten Händen. Dabei handeln wir stets nach der Prämisse, für Sie eine wirtschaftliche Lösung zu erzielen und auch die betriebliche Umsetzbarkeit zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen
Dauermandatsbeziehung
Vertrauensvolle Mandatsbeziehungen und durchgängig fundierte Lösungen innerhalb kürzester Zeit
Seminare und Schulungen
Aktuelle Rechtsgrundlagen verständlich und praxisnah erklärt, individuell für Ihr Unternehmen aufbereitet
Gerichtliche Vertretung
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit sowie vor den Landesgerichten
Außergerichtliche Vertretung
Interessenvertretung gegenüber Konfliktparteien im Unternehmen und Entwicklung von Trennungsszenarien
Verhandlung mit Gewerkschaften
Beratung und Vertretung bei kollektivrechtlichen Fragestellungen und in der tariflichen Schlichtungsstelle
Verhandlung mit Gremien
Verhandlung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Gremien in arbeitsrechtlichen Fragen sowie bei Sozial- und Rentenrecht
Vertretung kirchlicher Arbeitgeber
Umfassende Kenntnisse und Erfahrung an der Schnittstelle zwischen staatlichem Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht
Öffentliche Arbeitgeber
Klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen inkl. der spezifischen Besonderheiten
Was können wir für Sie tun?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen zu allen Belangen im Arbeitsrecht oder rufen Sie uns an. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.