Arbeitsrecht für Öffentliche Arbeitgeber
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Einrichtungen der öffentlichen Hand wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Umfassende Beratungsleistungen
Unser Beratungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite der Besonderheiten in diesem speziellen Bereich des Arbeitsrechts: von der alltäglichen Arbeit mit Personaldezernaten über die Verhandlung mit Personal- und Betriebsräten bis hin zur Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen politischen Einflussnehmer.
Arbeitsrechtliche Besonderheiten
Auch bei der Vorbereitung von Anhörungen der Personal- oder Schwerbehindertenvertretungen sowie der Gleichstellungsbeauftragten bis hin zu tariflichen Besonderheiten (TVöD und TV-L) oder Fragestellungen aus dem Personalvertretungsrecht: Sie erhalten von uns stets maßgeschneiderte und in der Praxis umsetzbare Handlungsempfehlungen.
Erfahrung und Fingerspitzengefühl
Neben der jahrzehntelangen Erfahrung verfügen wir auch über die notwendige Sensibilität in diesem Rechtsgebiet. Um das für Sie bestmöglichste Ergebnis zu erzielen, übernehmen wir die Beratung und Vertretung unserer Mandanten bereits im Vorfeld einer streitigen Auseinandersetzung. Soweit es notwendig wird, vertreten wir Sie natürlich auch vor den Arbeits- sowie Verwaltungsgerichten und fungieren auf Wunsch als Schnittstelle zu Öffentlichkeit und Politik.
Unsere Leistungen
Dauermandatsbeziehung
Vertrauensvolle Mandatsbeziehungen und durchgängig fundierte Lösungen innerhalb kürzester Zeit
Seminare und Schulungen
Aktuelle Rechtsgrundlagen verständlich und praxisnah erklärt, individuell für Ihr Unternehmen aufbereitet
Gerichtliche Vertretung
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit sowie vor den Landesgerichten
Außergerichtliche Vertretung
Interessenvertretung gegenüber Konfliktparteien im Unternehmen und Entwicklung von Trennungsszenarien
Verhandlung mit Gewerkschaften
Beratung und Vertretung bei kollektivrechtlichen Fragestellungen und in der tariflichen Schlichtungsstelle
Verhandlung mit Gremien
Verhandlung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Gremien in arbeitsrechtlichen Fragen sowie bei Sozial- und Rentenrecht
Vertretung kirchlicher Arbeitgeber
Umfassende Kenntnisse und Erfahrung an der Schnittstelle zwischen staatlichem Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht
Öffentliche Arbeitgeber
Klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen inkl. der spezifischen Besonderheiten
Was können wir für Sie tun?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen zu allen Belangen im Arbeitsrecht oder rufen Sie uns an. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.