Vertretung kirchlicher Arbeitgeber

Experten im kirchlichen Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über profundes Fachwissen der verschiedenen Zweige des kirchlichen Arbeitsrechts und berät sowie vertritt Sie als kirchlichen Arbeitgeber kompetent und zielgerichtet in allen kirchenrechtlichen Fragen.

Rechtssichere Umsetzung des Dritten Wegs

Im Rahmen des Dritten Wegs werden in der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland Arbeitsrichtlinien durch paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmern besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK) entschieden.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Themen und unterstützen bei der Lösung von Konflikten unter genauer Prüfung und Kenntnis der für Ihre Organisation geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).

Geltungsbereich des kirchlichen Arbeitsrechts

Die Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts findet nicht nur in der organisierten Kirche statt, sondern betrifft auch der Kirche zugeordnete Einrichtungen wie konfessionsgebundene Sozialverbände (Caritas, Diakonie), kirchliche Kinder- und Jugendeinrichtungen und Presseverbände.

Neben der Kenntnis von allgemeinem und kirchlichem Arbeitsrecht verfügen unsere Anwälte auch über Expertise zu den verschiedenen Regelungen und Rechtsordnungen (z.B. AVR-Caritas, AVR-Diakonie etc.).

Langfristig gut beraten

Wir legen Wert auf eine enge, auf Dauer ausgelegte Beziehung zu unseren Mandanten. Das bietet für Sie den Vorteil, dass wir Ihnen bei rechtlichen Fragen jederzeit beratend zur Seite stehen und Sie im Ernstfall ohne langwierige Vorbereitungszeit vor entsprechenden Instanzen vertreten können.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung kirchlicher Arbeitgeber und sind mit der aktuellen Rechtsprechung, u.a. auch des Kirchengerichtshofs der EKD, bestens vertraut.

Unsere Leistungen

Dauermandatsbeziehung

Vertrauensvolle Mandatsbeziehungen und durchgängig fundierte Lösungen innerhalb kürzester Zeit

Seminare und Schulungen

Aktuelle Rechtsgrundlagen verständlich und praxisnah erklärt, individuell für Ihr Unternehmen aufbereitet

Gerichtliche Vertretung

Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit sowie vor den Landesgerichten

Verhandlung mit Gremien

Verhandlung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Gremien in arbeitsrechtlichen Fragen sowie bei Sozial- und Rentenrecht

Was können wir für Sie tun?

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen zu allen Belangen im Arbeitsrecht oder rufen Sie uns an. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.