Experten im kirchlichen Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei verfügt über profundes Fachwissen der verschiedenen Zweige des kirchlichen Arbeitsrechts und berät sowie vertritt Sie als kirchlichen Arbeitgeber kompetent und zielgerichtet in allen kirchenrechtlichen Fragen.
Rechtssichere Umsetzung des Dritten Wegs
Im Rahmen des Dritten Wegs werden in der Katholischen und Evangelischen Kirche in Deutschland Arbeitsrichtlinien durch paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmern besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen (ARK) entschieden.
Wir beraten Sie als Arbeitgeber zu allen arbeitsrechtlichen Themen und unterstützen bei der Lösung von Konflikten unter genauer Prüfung und Kenntnis der für Ihre Organisation geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).
Geltungsbereich des kirchlichen Arbeitsrechts
Die Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts findet nicht nur in der organisierten Kirche statt, sondern betrifft auch der Kirche zugeordnete Einrichtungen wie konfessionsgebundene Sozialverbände (Caritas, Diakonie), kirchliche Kinder- und Jugendeinrichtungen und Presseverbände.
Neben der Kenntnis von allgemeinem und kirchlichem Arbeitsrecht verfügen unsere Anwälte auch über Expertise zu den verschiedenen Regelungen und Rechtsordnungen (z.B. AVR-Caritas, AVR-Diakonie etc.).
Langfristig gut beraten
Wir legen Wert auf eine enge, auf Dauer ausgelegte Beziehung zu unseren Mandanten. Das bietet für Sie den Vorteil, dass wir Ihnen bei rechtlichen Fragen jederzeit beratend zur Seite stehen und Sie im Ernstfall ohne langwierige Vorbereitungszeit vor entsprechenden Instanzen vertreten können.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung kirchlicher Arbeitgeber und sind mit der aktuellen Rechtsprechung, u.a. auch des Kirchengerichtshofs der EKD, bestens vertraut.
Unsere Leistungen
Dauermandatsbeziehung
Vertrauensvolle Mandatsbeziehungen und durchgängig fundierte Lösungen innerhalb kürzester Zeit
Seminare und Schulungen
Aktuelle Rechtsgrundlagen verständlich und praxisnah erklärt, individuell für Ihr Unternehmen aufbereitet
Gerichtliche Vertretung
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit sowie vor den Landesgerichten
Außergerichtliche Vertretung
Interessenvertretung gegenüber Konfliktparteien im Unternehmen und Entwicklung von Trennungsszenarien
Verhandlung mit Gewerkschaften
Beratung und Vertretung bei kollektivrechtlichen Fragestellungen und in der tariflichen Schlichtungsstelle
Verhandlung mit Gremien
Verhandlung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Gremien in arbeitsrechtlichen Fragen sowie bei Sozial- und Rentenrecht
Vertretung kirchlicher Arbeitgeber
Umfassende Kenntnisse und Erfahrung an der Schnittstelle zwischen staatlichem Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht
Öffentliche Arbeitgeber
Klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen inkl. der spezifischen Besonderheiten
Was können wir für Sie tun?
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen zu allen Belangen im Arbeitsrecht oder rufen Sie uns an. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam die nächsten Schritte festzulegen.